| Sehr
geehrter Reisegast,
wir freuen
uns, daß Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei der Reisetreff Touristik
Nürnberg GmbH zu buchen.
Bitte lesen
Sie vor Abschluß Ihres Vertrages nachstehende Bedingungen genau durch,
da diese ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmung zwischen Ihnen und uns
vereinbart werden. Vorab weisen wir Sie darauf hin, daß wir nicht Veranstalter
der Reise sind, sondern als Reisebüro Ihnen lediglich günstige Angebote
nennen und einen Vertragsabschluß zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter
ermöglichen. Ihr Vertragspartner hinsichtlich der kompletten Reise selbst
ist folglich der Veranstalter! Auch unsere Haftung bemißt sich daher nicht
nach der Leistungserbringung durch die Veranstalter, sondern nur nach
der ordnungsgemäßen Vermittlung der Informationen an Sie und von Ihnen
zum Veranstalter.
Für die Reiseleistungen
selbst gelten daher auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter.
Wir raten Ihnen dringend an, diese ausführlich zu lesen und bei Unklarheiten
bei dem Veranstalter nachzufragen.
1. Der Reisevertrag
1.1.
Der Vertragsabschluß
a) Mit der
Anmeldung einer Reise bieten Sie der Reisetreff Touristik Nürnberg GmbH
(im folgenden RTT genannt) die Vermittlung und den Abschluß eines Reisevertrages
zwischen Ihnen und einem entsprechenden Reiseveranstalter verbindlich
an. An dieses Angebot sind Sie einen Monat lang gebunden, d.h., innerhalb
dieser Zeit können Sie sich nicht einseitig von dem Angebot lossagen.
Für die Fristberechnung gelten die Vorschriften des BGB.
b) Der Reisevertrag
zwischen Ihnen und dem Veranstalter kommt im weiteren durch die Bestätigung
des Veranstalters zustande, die Ihnen baldmöglichst durch den Veranstalter
selbst oder durch RTT vermittelt wird. Dies ist per Telefon, Fax, e-mail
oder auf dem Postwege möglich.
c) Sagen Sie
sich innerhalb der unter a) genannten Frist oder nach Bestätigung durch
den Veranstalter wie in b) genannt vom Vertrag los, ohne daß hierfür ein
wichtiger Grund besteht, so ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
DM 50,-- unmittelbar an RTT zu zahlen. Ihre vertraglichen Pflichten gegenüber
dem Veranstalter bleiben hiervon jedoch unberührt.
1.2.
Abweichende Annahme
a) Weicht
der Inhalt der Annahme von dem Angebot in irgendeiner Weise ab, so sind
Sie in jedem Fall verpflichtet, die Änderungen dem RTT unverzüglich mitzuteilen.
b) Weicht
der Inhalt der Annahme von dem Angebot nur unwesentlich und in für Sie
unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Reise zumutbarer Weise
ab, so führt auch diese Annahme zum Vertragsschluß unter den geänderten
Umständen
c) Weicht
der Inhalt der Annahme in stärkerem Maße als unter b) beschrieben von
dem Angebot ab, so steht es Ihnen frei, dieses neue Angebot des Veranstalters
anzunehmen. Jedoch sind Sie auch hier verpflichtet, dem RTT hierüber unverzüglich
Mitteilung zu machen. Wird die Annahme des neuen Angebotes von Ihnen nicht
binnen eines Monats ab Zugang des Angebotes abgelehnt, so gilt das Angebot
als angenommen!
d) Nehmen
Sie das unter c) genannte, neue Angebot des Veranstalters nicht an, so
ist der RTT ist berechtigt, innerhalb der in Nr. 1.1. genannten Frist
Ihr Angebot durch einen Veranstalter vollumfänglich bestätigen zu lassen
und so den Vertragsschluß wie von Ihnen ursprünglich gewünscht herbeizuführen.
1.3.
Anmeldung weiterer Teilnehmer
Werden mehrere
Reiseteilnehmer von einer Person angemeldet, so haftet der Anmeldende
neben diesen Teilnehmern auch für deren vertragliche Verpflichtungen wie
für seine eigenen Verpflichtungen, falls er eine gesonderte und ausdrückliche,
diesbezügliche Erklärung abgegeben hat.
1.4.
Rückbestätigung
Charter-
und Sonderflüge sollten von Ihnen jeweils 48 Stunden vor Flugantritt bei
dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft nochmals bestätigt werden.
2. Bezahlung der Reise
2.1.
Zahlungsweise
Selbstverständlich
können Sie Ihre Reise bei uns in Euro bezahlen. Auf Wunsch nennen wir
Ihnen jederzeit den entsprechenden Betrag.
2.2.
Bezahlung
Sie erhalten
vom Veranstalter einen sogenannten Sicherungsschein. Dieser Sicherungsschein
bestätigt Ihnen, daß der Reiseveranstalter, mit welchem Sie die Reise
geplant haben, nach den gesetzlichen Vorschriften sichergestellt hat,
daß bei Insolvenz oder sonstiger Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters
Ihnen Ihre gezahlten Beträge erstattet werden, soweit vom Veranstalter
keine entsprechenden Leistungen mehr erbracht werden können. Unter anderem
wird so auch dafür Sorge getragen, daß unabhängig von der Leistungsfähigkeit
des Veranstalters Ihr Rückflug gesichert ist.
2.3.
Zeitpunkt der Bezahlung
Der Reisepreis
ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug mit Aushändigung der
Reiseunterlagen, zu bezahlen. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der Reisepreis
sofort mit Zugang der Bestätigung Ihrer Buchung fällig.
2.4
. Übersendung der Reiseunterlagen
Falls
aus zeitlichen Gründen die Ausgabe der genannten Papiere nicht mehr möglich
ist, erhalten Sie die Unterlagen per Fax-Voucher zugesandt. Die Originalpapiere
erhalten Sie sodann durch Ihre Reisebegleitung oder per Niederlegung am
Flughafen.
3. Rücktritt, Nichtzahlung, Versicherung
3.1.
Nichtzahlung, Vertragsauflösung
Sofern bis
zum Antritt der Reise der Reisepreis nicht vollumfänglich bezahlt ist,
führt dies in der Regel zur Auflösung des Vertrages. Maßgeblich hierfür
sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel
führt eine Stornierung zu hohen Stornokosten und Sanktionen, die kurz
vor Reiseantritt bis zu 100 % des Reisepreises betragen können. Daher
empfehlen wir Ihnen dringend, eine Stornierung zu Beweiszwecken nur schriftlich
per Einschreiben und Rückschein durchzuführen und sich eingehend mit den
entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen.
3.2.
Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Angeboten nicht enthalten. Dennoch
empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluß insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung,
da diese zwar nicht alle mit einem Rücktritt oder ähnlichem entstehenden
Risiken abdeckt, in vielen Fällen jedoch einen Kostenanfall verhindern
oder jedenfalls mindern kann. Hinsichtlich der möglichen und sinnvollen
Reiseversicherungen stehen wir Ihnen gerne beratend und vermittelnd zur
Seite.
4. Leistungen und Nebenanrden
4.1.
Leistungsumfang
RTT vermittelt
die einzelnen Reiseleistungen, erbringt diese jedoch nicht selber. Aus
der Leistungsbeschreibung der Veranstalter, von der Sie in unserem Ladengeschäft
Kenntnis nehmen können, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Reisebestätigung ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen
des Veranstalters. Wir weisen darauf hin, daß wir die Angaben der Veranstalter
selbst nicht überprüfen können und insofern hinsichtlich dieser Angaben
auch nur eine beschränkte Haftung übernehmen können (siehe dazu unten
unter 4.).
4.2.
Nebenabreden
Nebenabreden,
insbesondere Änderungen, Ergänzungen und Sonderwünsche, können wir nur
als unverbindliche Wünsche an den Veranstalter weiterleiten. Sie bedürfen
zur Gültigkeit daher der Schriftform. Es gelten somit als vereinbart nur
die im Vertrag selbst schriftlich aufgeführten Spezifika der Reise – nur
diese sind für den Veranstalter bindend.
4.3.
Preiserhöhungen
Wir weisen
darauf hin, daß sich bei der Erbringung von Reiseleistungen der Reisepreis
nicht nur aus den reinen Unterkunfts- und Transportkosten zusammensetzt,
sondern auch Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und Wechselkurse
zu berücksichtigen sind.
Sofern
sich bei einer gebuchten Reise die genannten oder ähnliche Parameter ändern,
ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisepreis entsprechend zu ändern,
falls zwischen Vertragsabschluß und Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
Diesbezüglich sind genaue Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Reiseveranstalter enthalten, auf die hier verwiesen wird.
5. Gewährleistungen
5.1.
Reisemängel vor Ort
Sollten Sie
vor Ort oder auch schon vor Antritt der Reise Reisemängel feststellen,
so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung oder die Ihnen
in den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse. Sollten Sie die
Mängel nicht dem Veranstalter, sondern RTT bekanntgeben, werden wir uns
zwar bemühen, diese sofort weiterzuleiten, dennoch kann aber ein Verlust
Ihrer Gewährleistungsansprüche auftreten, da Sie gesetzlich verpflichtet
sind, Mängel sofort dem Veranstalter (und nicht uns als Vermittler) anzuzeigen.
Wir empfehlen
Ihnen in diesem Falle, die Mängelanzeige schriftlich vorzunehmen und zur
besseren Beweisbarkeit abzeichnen zu lassen. Zudem weisen wir Sie darauf
hin, daß Sie eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz oder Reisepreisminderung
spätestens einen Monat nach Ihrer Rückkehr gegenüber dem Veranstalter
geltend machen müssen.
5.2.
Beratung
RTT haftet
grundsätzlich nicht für die Leistungserbringung durch die Veranstalter,
sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Informationen an Sie
und von Ihnen zum Veranstalter.
Wir bemühen
uns jederzeit, Sie ausführlich und umfassend über alle Aspekte Ihrer geplanten
Reise zu informieren. Allerdings kennen wir Ihre persönlichen Präferenzen
ebenso wenig wie beispielsweise gesundheitliche Probleme oder besondere,
die Reise beeinflussende persönliche Eigenschaften, so daß es manchmal
zu Mißverständnissen und/oder daraus resultierenden Schäden und/oder Mängeln
der Reise kommen kann.
In diesem
Fall (sowohl bei Verschulden bei Vertragsverhandlungen wie auch bei Vertragsdurchführung
selbst) haften wir Ihnen gegenüber nicht nur im Falle von vorsätzlichem
Verschulden unsererseits, sondern auch bereits bei grob fahrlässigem Verhalten.
Ausgeschlossen ist die Haftung nur im Falle von leichter und normaler
Fahrlässigkeit.
Im übrigen
bitten wir Sie darauf zu achten, daß Ihnen alle entsprechenden Informationen
auch noch durch den Veranstalter mit Ihren Reiseunterlagen zugehen sollten.
5.3.
Verzug
Im Falle des Verzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit haften
wir sogar im Falle leichter Fahrlässigkeit.
5.4.
Angaben des Veranstalters
Wie oben unter
3.1. angeführt, können wir die Angaben der Veranstalter in der Regel nicht
selbst überprüfen. Insofern haften wir für die Richtigkeit dieser Angaben
auch nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt
worden sind oder ohne zusätzliche Hinweise trotz schwerer Bedenken gegenüber
der Richtigkeit übermittelt worden sind.
5.5.
Haftungshöhe
Im Falle einer
Haftung von RTT aus vertraglichen oder auch deliktischen Rechtsgründen,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist diese in
der Höhe auf das vierfache des Netto-Reisepreises ohne Zusatzgebühren
(Flughafensicherheitsgebühr, etc.) beschränkt.
5.6.
Mitarbeiter und Beauftragte
Die genannten
Haftungsbeschränkungen gelten nicht nur für direkte Mitarbeiter des RTT,
sondern auch für die Haftung von Dritten Personen gleich aus welchem Rechtsgrund,
die von uns zur Erfüllung von Leistungen Ihnen gegenüber weisungsgebunden
beauftragt sind (sog. Erfüllungsgehilfen) oder die uns vertreten.
5.7.
Abtretung
Eine Abtretung
von Ihren evtl. Ansprüchen uns gegenüber an Dritte, auch an Ehegatten
oder Verwandte, ist unzulässig, gleich aus welchem Rechtsgrund die Ansprüche
geltend gemacht werden. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von
Ansprüchen Dritter gegen RTT im eigenen Namen unzulässig.
5.8.
Verjährung
Soweit die
gesetzliche Verjährung nicht schon früher eintritt, verjähren alle Ansprüche
gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund sofern es sich nicht um vorsätzliche
oder grob fahrlässige Handlungen unsererseits handelt, mit dem Ablauf
von 12 Monaten nach dem Eintritt eines haftungsbegründenden Ereignisses.
6. Reisedokumente, die Reise selbst, Schadensminderungspflicht
6.1.
Reisedokumente
Im Rahmen
seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht ist der Reisende gehalten,
seine Reiseunterlagen unverzüglich nach Empfang auf Vollständigkeit und
Richtigkeit zu überprüfen. Bei Fehlern ist sowohl dem Veranstalter wie
auch dem RTT sofort Anzeige zu machen.
Hinsichtlich
einer in diesem Bereich möglicherweise entstehenden Haftung gilt 4. entsprechend.
6.2.
Paß-, Visa-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften
Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende
selbst verantwortlich, es sei denn, Säumnisse sind unmittelbar kausal
auf Beratungs- oder Informationsverschulden seitens RTT zurückzuführen.
Für diesem Fall wird auf 4. verwiesen.
Wir
empfehlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt beim zuständigen Konsulat
ihres Reiselandes noch einmal über die aktuellen Einreisebestimmungen
zu informieren; dies insbesondere dann, wenn Sie nicht über die deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen.
7. Gerichtsstand
Soweit rechtlich
zulässig, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.
8. Sonstiges, salvatorische Klausel
8.1.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Zusätzliche Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
8.2.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vorschriften diese Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit der anderen Vorschriften zur Folge.
8.3.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Vorschrift soll diese in dem rechtlich
zulässigen Maße so ersetzt werden, daß die neue Regelung der unwirksamen
Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
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